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HeRA-Reisekostenzuschüsse für Promovierende und Postdocs für wissenschaftliche Tagungen im Ausland

Die Heine Research Academies unterstützen Promovierende und Postdocs mit dem HeRA-Reisekostenzuschuss-Programm bei der aktiven Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen, Tagungen und Symposien im Ausland. Alle Informationen zu den Förderbedingungen und der Bewerbung für die HeRA-Reisekostenzuschüsse finden Sie im Folgenden:

  • Die Teilnahme an Kongressen, Tagungen und Symposien im Ausland. Eine virtuelle Tagungsteilnahme kann leider nicht gefördert werden.
  • Gezahlt werden Tagungspauschalen in Höhe von:
Zielland Pauschale
Europäisches Ausland 500€
Ausserhalb Europas 1000€
Australien, Ozeanien, Japan, Korea 1500€
  • Sollten die entstandenen Kosten geringer als die Pauschale sein, werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.
  • Darüberhinaus entstehende Reisekosten müssen aus den entsprechenden Instituten oder von anderen Drittmittelgebern (z.B. Kongressstipendien, DAAD) finanziert werden. Eine Selbstfinanzierung der verbleibenden Reisekosten durch die Antragsteller*innen ist nicht möglich.
  • Doktorand*innen der Graduiertenakademien der Heinrich-Heine-Universität (iGRADmedRSDphilGRAD). Die Doktorand*innen müssen bereits an einem Seminar zur "Guten Wissenschaftlicher Praxis" der Graduiertenakademien teilgenommen haben.
  • Postdocs bzw. wiss. Mitarbeiter*innen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen, der Medizinischen und der Philosophischen Fakultät (ohne unbefristeten Arbeitsvertrag) bis zu 10 Jahre nach der Promotion. Postdoc der Mathamatisch-Naturwissenschaflichen Fakultät müssen bei der Graduiertenakademie iGRAD registriert sein. Junior-Professor*innen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die eigene Forschungsleistung muss durch eine aktive Teilnahme an der Tagung in Form eines Vortrags, eines Posters oder einer äquivalenten Leistung präsentiert werden.
  • Die Relevanz und der Nutzen der Tagungsteiilnahme für das Forschungsthema müssen nachvollziehbar sein.
  • Die restlichen Kosten der Tagungsteilnahme müssen aus den entsprechenden Instituten oder von anderen Drittmittelgebern finanziert werden. Eine Selbstfinanzierung der verbleibenden Reisekosten durch die Antragsteller*innen ist nicht möglich.
  • Dokrorand*innen können einmal während der Promotion und Postdocs einmal in drei Jahren gefördert werden.
  • Die Reisekostenzuschüsse müssen vor Antritt der Reise bei den Heine Research Academies beantragt werden. Bitte beachten Sie die Bewerbungstermine.
  • Die Reisekostenpauschalen müssen spätestens 3 Monate nach der Reise bei den Heine Research Academies abgerufen werden, ansonsten verfällt der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses.
  • Mit Annahme der Reisekostenzuschüsse verpflichteten sich die Geförderten zur Teilnahme an einer Präsentationsveranstaltung im Rahmen des HeRA-Reisekostenzuschuss-Programms.
  • Sofern spezifische Reisemittel für das eigene Forschungsprojekt zur Verfügung stehen (z.B. DFG-Projekte, Graduiertenkollegs) sollten diese vorrangig genutzt werden.
  • Bewerbungen für die HeRA-Reisekostenzuschüsse sind 4-mal im Jahr möglich. Die Bewerbung muss zu einem der vier Bewerbungstermine erfolgen, der vor dem Datum der Konferenz liegt. Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig. Eine Bewerbung für die HeRA-Reisekostenzuschüsse ist bereits vor der Annahme zu einer Konferenz möglich.
  • Jährliche Bewerbungstermine:
    • 28.02. (empfohlener Termin für Tagungen im Mai, Juni, Juli)
    • 31.05. (empfohlener Termin für Tagungen im August, September und Oktober)
    • 31.08. (empfohlener Termin für Tagungen im November, Dezember und Januar des folgenden Jahres)
    • 30.11. (empfohlener Termin für Tagungen im Februar, März und April des folgenden Jahres)

Bitte füllen Sie das Antragsformular über das Online-Bewerbungsportal aus. Am Ende des auszufüllenden Antragsformular erhalten Sie die Möglichkeit darüber hinaus benötigte Bewerbungsunterlagen (siehe unten) über das Bewerbungsportal hochzuladen. Ihre Unterlagen werden in der nächstmöglichen Auswahlrunde berücksichtigt. Die Auswahlkommission setzt sich aus den Koordinatoren der Graduiertenakademien, drei Professor/innen der HHU (eine/r je Fakultät) und dem Sprecher der Heine Research Academies zusammen.

Bitte laden Sie die folgenden Dokumente in der angegebenen Reihenfolge in einem einzigen Pdf-Dokument über das Online-Bewerbungsportal hoch:

  1. Einladungsschreiben bzw. entsprechender Nachweis über die aktive Kongressteilnahme (kann nachgereicht werden, muss aber vor Antritt der Reise unaufgefordert vorgelegt werden); Eine Bewerbung für die Reisekostenzuschüsse ist bereits zu einem Zeitpunkt möglich, an dem Sie sich noch nicht für die Konferenz anmelden können bzw. noch keine Annahme zu der Konferenz erhalten haben.
  2. Kurze Zusammenfassung des Konferenzbeitrages (Vortrag, Poster etc., max. 1 Seite);
  3. Motivationsschreiben (max. 1 Seite). Genauere Angaben zum Inhalt des Motivationsschreiben finden Sie hier;
  4. Unterstützungsschreiben des/der Hauptbetreuenden (Doktoranden) bzw. Vorgesetzten (Postdocs) mit Angabe der Finanzierungsart der verbleibenden Reisekosten. Bitte benutzen Sie hierzu die Vorlage_Unterstützungsschreiben;
  5. Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste;
  6. Kopie des letzten Hochschulabschlusszeugnisses (Bachelor, Master/Magister/Diplom oder Promotion);
  7. ggf. Nachweis über anderweitig beantragte Fördermittel (z.B Kongressstipendien, DAAD oder andere Drittmittelgeber).
Verantwortlichkeit: