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Zulassung

Für ein ordentliches Promotionsverfahren müssen je nach Fakultät unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Sie einen Betreuer für Ihre Promotion gefunden haben (siehe Bewerbung zur Promotion) muss dennoch von der Universität geprüft werden, ob der vorliegende Studienabschluss einem Abschluss an der HHU äquivalent ist, ggf. muss vom Prüfungsausschuss bzw. der Promotionskommission ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Dies betrifft besonders häufig Studienabschlüsse aus dem Ausland, kann aber auch für spezielle Studienabschlüsse deutscher Hochschulen erforderlich sein.

Im Allgemeinen muss ein Anerkennungsverfahren erfolgen, wenn der Kandidat einen:

  • deutschen Abschluss eines Studiengangs besitzt, der an der HHU nicht angeboten wird.
  • Abschluss besitzt, der nicht dem Promotionsfach entspricht.
  • einen ausländischen Abschluss besitzt.

Der Zeitraum für ein Anerkennungsverfahren ist fakultätsabhängig unterschiedlich; es sollten generell etwa 2-4 Wochen eingeplant werden. Bitte erfragen Sie die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur exakten Vorgehensweise für die Promotionszulassung bei Ihrer Fakultät bzw. lesen Sie die jeweilige Promotionsordnung. In der Regel müssen nicht-deutschsprachige Bewerber zudem ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch nachweisen. Erst nach erfolgter Zulassung zur Promotion durch das jeweilige Promotionsbüro können Sie sich beim Studierenden-und Prüfungsamt zur Promotion einschreiben.

Über die weiterführenden Links finden Sie alle fakultätsspezifischen Informationen zur Promotionszulassung:

Alle Informationen zur Promotion an der Juristischen Fakultät der HHU hält das Dekanat der Fakultät bereit. Die Promotion wird mit dem akademischen Titel Dr. jur. abgeschlossen.

Das Promotionsbüro der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät betreut die Promovierenden. Es wird unterstützt durch die Interdisciplinary Graduate and Research Academy (iGRAD). Wahlweise werden die Abschlüsse Dr. rer. nat. oder PhD in Natural Sciences vergeben.

Medizinische Fakultät

Die Mitgliedschaft in der Medical Research School Düsseldorf (medRSD) ist die Voraussetzung für die Promotion in der Medizinischen Fakultät. Es werden die Abschlüsse Dr. med., Dr. med. dent., Dr. PH (Public Health) und PhD in Medical Sciences vergeben.

Philosophische Fakultät

Die Anmeldung zur Promotion in der Philosophischen Fakultät erfolgt im Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät. Die Promovierenden werden darüber hinaus von der Graduiertenakademie PhilGRAD unterstützt. Die Promotion wird mit dem akademischen Grad Dr. phil. abgeschlossen.

Alle Informationen zur Promotion an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der HHU hält das Dekanatsbüro der Fakultät bereit. Die Promotion führt zum akademischen Grad Dr. rer. pol.

Verantwortlichkeit: